Meister Habakuk schrieb:
> Bilshifa! Natürlich stehen viele Beispiele und Erfahrungen
> bereits in andern Threads. Doch schon die oben angeführten
> Schadenfälle erzwingen nicht alle eine
> Veranstalter-Haftpflicht:
> Schaut mal in den AGB von Orgas (egal welche, sind doch nur
> abgeschrieben meistens:-)! Da ist immer der Haftungsausschluss,
> den man als Teilnehmender zur Kenntnis nehmen und
> unterschreiben muss [SNIP]
Naja, ich bin kein Jurist, aber wenn man deren Aussagen trauen darf (und die meisten sind sich da bemerkenswerterweise nicht uneinig), ist das Verlassen auf AGBs ungefähr so wie seine Zukunftsplanung auf Wahlkampfaussagen von Politikern aufzubauen: eher optimistisch :)
Wenn man sich auf seine AGBs einigermassen verlassen will, dann sollte man sie definitiv von einem beratenden Anwalt überprüfen oder erstellen lassen. Und dann ist es im Zweifelsfalle immer noch preiswerter und verlässlicher eine Veranstalter- oder Vereinshaftpflicht abzuschließen.
Just my 0.02...
Stefan Jordan
P.S. Und die vollkommen überflüssige Unsitte AGBs unterschreiben zu müssen ist auch der Treppenwitz der LARP-Anmeldungsgeschichte. Aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes Mal erzählt werden ;)
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Wir machen das LARP kaputt!
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