Ok, ich zitiere mal...
... aus dem DragonSys, 2. Auflage 1995. Nicht die neue, seltsame von Fabian und nicht das DNZ.
"[..] so kann sein Körper und sein Geist nicht von fremden Mächten (Magiern, Dämonen, et cetera) besessen werden.
Die Verbindung von Geist zu Körper ist so stark, dass kein zweites Wesen in dieser Einheit Platz finden kann.
Als
Nebeneffekt [..] (ist der Charakter) immun gegen jede Form magischen Wahrheitszaubers, Gedankenlesens und ähnliches.[..]"
Nun gibt es zwei Stellen, wo eine Nase (ja, hier trifft das Wort Pappnase meines Erachtens perfekt zu) einfügen könnte, dass Seelenschutz gegen alles wirkt:
a) Man definiere Beherrschungsmagie als Besesseneit durch einen Magier.
b) Man definiere Beherrschungsmagie als "und ähnliches".
Beides ist so natürlich nicht gedacht. Besessenheit heißt exakt dies: Besessenheit. Nicht Bezauberung. Nicht Beherrschung. Nur Besessenheit. Vergeßt nicht, dass das Regelwerk VOR dem Magieregelwerk rauskam und die Sachen damals noch nicht so klar waren.
Und natürlich fällt der weite Bereich Beherrschungsmagie NICHT unter "und ähnliches" bei Gedankenlesen und Wahrheitszaubern...
Ums nochmal ganz klar zu stellen: Es wird
extra dazugeschrieben, gegen welche Zauber es wirken soll, glaubt da wirklich jemand im Ernst, wenn die Autoren gewollt hätten, dass es gegen alles wirkt, hätten sie das unklar formuliert? Dann stände da: "... gegen jede Form der Beherrschung, Besessenheit oder des Gedankenlesens".
Nehmen wir mal an, dies wäre das, was die Autoren sich gedacht hätten: Welche geistig selbstständig denkende SL würde das so akzeptieren?
Einsprüche?
Irian
Nachricht bearbeitet (Mon 20.01.03 22:28)
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