Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Re: Welche Strafen für geringe Vergehen
geschrieben von:
Bernd Neumann
Datum: 2009-01-23 15:28
Hi,
prinzipiell kann man alles mit Geldstrafen erledigen (bis zum Todschlag). Kleinigkeiten macht die Familie oder das Dorf sicher intern aus, d.h. das Familienoberhaupt - das für seine Schäfchen nach aussen verantwortlich ist - redet dem Übeltäter ins Gewissen. Erst, wenn der dabei bleibende Schäden davonträgt, wirds evtl. ein Fall für die nächsthöhere Instanz.
Folter ist keine Strafe, sondern ein "fortschrittliches" Instrument der Wahrheitsfindung - verglichen mit Reinigungseiden oder Gottesurteilen.
In einem dörflichen Umfeld braucht man soziale Ausgrenzung nicht in geschriebene Regeln verpacken oder nach einem festgelegten Schema vollziehen - das geht eher in einem städtischen Milieu los, wo nicht mehr jeder zwangsläufig von jedem abhängig ist. Da haben wir dann auch so lustige Sachen wie Schandgeige und Lästerstein - oder diverse "Markierungen" von Schlitzohren (das Schlitzohr ist eher neueren Datums).
Allgemein wird "unehrenhaftes Betragen" stark sanktioniert - Delikte wie Diebstahl (oder wenn die Schweine das Nachbarsfeld umgraben) konnten leicht die Existenz des Bestohlenen gefährden - Vergehen gegen die Obrigkeit haben gleich einen Beigeschmack von Frevel, Gewalttaten verletzen ein Privileg des Adels ...
Stimmige Umsetzung ins LARP ist schwierig, weil
- wenig Beteiligung der Mitspieler (bis auf die Vollstreckungs-Show vielleicht)
- Gesellschaft ist anders, am Sonntag reisen alle weiter
- Ständeordnung o.ä. wird nicht akzeptiert - der Vogt muss mit 100 Wachen kommen.
Bernd