NC schrieb:
> Wobei aber nicht unerwähnt bleiben sollte, daß zB
> Jugendherbergen AFAIK dazu verpflichtet sind, immer eine
> geringe Anzahl von Betten für "Notfälle" vorzuhalten und eben
> nicht alles Vermieten dürfen.
Vgl.
http://www.jugendherberge.de/de/topmenue/agb/
"1.5 Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt."
Tschüß,
Ralf
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Die LARP-Foren lügen!