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Re: Sehr fragwürdige Klausel
geschrieben von:
Pfeiffer-Perkuhn
Datum: 2005-12-05 18:45
IDV schrieb:
> Diese Klausel ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nach den
> einschlägigen Bestimmungen des BGB zum Fernabsatz von Waren (§
> 312b BGB ff) nichtig und begründet ggf. sogar ein unbefristetes
> Rückgaberecht (wegen fehlender Aufklärung des Käufers über sein
> Rücktrittsrecht) !
> ... wird für die Besteller speziell produziert ...
> Diese Aussage kann vor dem Hintergrund des zitierten Angebotes
> schlicht als wenig ausichtsreicher Versuch gewertet werden, die
> Bestimungen des 312b ff BGB auszuhebeln, da es sich allem
> Anschein nach lediglich um eine Sammelbestellung - und eben
> nicht um kundenspezifisch angefertigte Ware - handelt.
Die Frage ist dann wohl ob die Maße des Bestellers abgefragt werden und es sich somit um eine Anfertigung handelt. Ich geb dir aber recht das wohl nur der Anschein erweckt werden soll und somit Mytholon neben Schrott auch fragwürdige Geschäftspraktiken im Angebot hat.
Schöne Grüße
Andrej