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Re: Eine üble Geschichte!
Datum: 2003-04-09 05:56
Hi,
die Sache ist relativ klar, was die Con-Beitrags-Prellerei und den Diebstahl angeht.
Hier darf man getrost Ross und Reiter nennen, wenn man bereit und fähig ist, diese Tatsachen (denn solche sind das) im Fall der Fälle zu beweisen. Dies sollte in Bezug auf das Nicht-Bezahlen des Con-Beitrages relativ einfach sein. Hinsichtlich des Diebstahls sollte da aber schon mehr sein als ein "der wars ganz bestimmt" von Leuten, die das ganz genau gehört haben von anderen, die es bestimmt wissen. Idealer Weise übergibt man solche Sachen (Diebstahl) der zuständigen Staatsanwaltschaft und klagt i.ü. auf Zahlung (des Con-Beitrages) und Herausgabe (des Diebesgutes). Ist derjenige zur Zahlung, Herausgabe bzw. wegen Diebstahls verurteilt, darf man ihm die Tat mit Fug und Recht unterstellen.
Das mit dem "unerwünscht sein" ist da schon eine andere Sache, da sich diese Aussage schon in Richtung eines Werturteils bewegt. Die Frage ist aber, ob es das braucht. Wenn jemand unerwünscht ist und sich trotzdem anmeldet, dann sagt man ihm halt, daß der Con für ihn/sie voll ist. Ein Qualitätssiegel "Garantiert XY frei" ist dabei nicht erforderlich. Den Ruf kittets jedenfalls nicht, den diejenigen, bei denen er versaut ist, werden gar nicht so weit kommen, die Anmeldung oder den Flyer zu lesen.
Die beste Möglichkeit ist es, gleich solche Cons zu veranstalten, auf welche solche Leute gar nicht gehen wollen (weil ihnen das Spiel dort nicht gefällt, notorische "Vor dem Con nicht bezahlt-Haber und auch vor Ort nicht zahlen-Könner" direkt wieder nach Hause geschickt werden usw.
Hoffe, geholfen zu haben.
Bis denn
Dirk