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leider Nein
geschrieben von: Tobias B
Datum: 2004-03-23 13:09

Das Urheberecht greift sofort bei Erstellung eines Werkes (z.B. Buch, Gedicht, Lied, Zeitungsartigkel usw.).

Wenn es um einen Namen oder auch Logo geht, ist es Markenrecht. Hier wird auf den Namen ein Gebrauchsmusterschutz beim Patentamt beantragt.
Hier reicht es nicht der Erste zu sein.

Bsp. MercedesBenz hatte weltweit den Namen einer E-Reihe schützen lassen. Nur in Frankreich haben sie es verbummelt. Ein findiger Rechtsanwalt hat das nachgeholt - aber auf seinen Namen. Seit dem muß der Autohersteller eine hübsche Summe für französischen Gebrauch diese Namens abdrücken.

Bestimmt ist auch der Name Harry Potter als Marke geschützt. Sonst könnte ja reder Harry-Potter-Zauberhüte verkaufen, ohne was für die Rechte bezahlen zu müssen.



"In einer Welt ohne Melancholie würden die Nachtigallen anfangen zu rülpsen." Christoph Marthaler



Thema geschrieben von Datum/Zeit
Urheberrecht und Copyright Michael Erle Höppner 2004-03-23 10:02
leider Nein Tobias B 2004-03-23 13:09
Re: leider Nein Talis 2004-03-24 08:12
Also... eher doch, oder? Michael Erle Höppner 2004-03-24 09:37
Re: Also... eher doch, oder? Tobias B 2004-03-24 10:26


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