Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Re: Rechtlich ok?
geschrieben von:
Sebastian
Datum: 2003-02-05 18:28
Ja kann ich. Gut das Du nochmal nachgefragt hast, habe mich nämlich vertan. Die Frist ist sogar noch kürzer.
Also das Ganze regetl § 147 BGB, da müßte das dann Absatz 2 "Antrag unter Abwesenden" sein, hab gerade kein BGB zur Hand, kann ich aber gleich zu Hause nochmal nachschlagen. Die dort genannte "unter regelmäßigen Umständen zu erwartende" Frist liegt nach allgemeiner Rechtssprechung bei rund 8 Tage (wobei das eher die Obergrenze ist). Diese Frist setzt sich aus dem Postweg und einer Bearbeitungszeit zusammen.
(Die 14 Tage stammen aus dem Versichrugnsrecht)