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Re: aus Orgasicht?
Datum: 2003-03-31 19:12
Wenn du all diese Bedingungen erfüllt hast, darfst du mit deiner Schaumstoffballkanone auf den Schießständen schießen. In "freier Wildbahn" ist ohne Waffenschein immer das geladenhaöten der Waffe untersagt.
Fürs "Böllerschießen" benötigt man einen Böllerschein (heißt wirklich so *g* ) und darf dann unter gehörigem Abstand zu und ohne auf Personen oder in deren Richtung zu zielen die Luft durchlöchern.
Ist jetzt aber alles nur aus dem Waffengesetz auf das Ding übertragen, wie es jetzt in Realita aussieht, müsste man einen Richter fragen (am besten den, der einen eventuell verurteilen würde :) )
Dennis
Gestern standen wir am Rande des Abgrundes....
Heute sind wir einen GANZEN Schritt weiter!