Wenn ich sowas lese:
"3. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters liegt vor. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus."
dann läufts mir kalt den Rücken runter.
Damit steht ihr voll in der Haftung, denn diese Klausel ist schlicht nichtig.
Du kannst als Veranstalter deine Haftung bei Personenschäden nicht beschränken. Dadurch wird die komplette Klausel ungültig und schon haftest Du als Veranstalter für jeden Dreck und das schon bei leichtester Fahrlässigkeit!
Dringend mal die Muster-AGB auf mittellande.org anschauen!!!
Gruss,
DaGeddi
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