Sie sind Larpneuling und haben viele Fragen? Hier gibt's keine dummen Fragen, sondern gute Antworten.
Re: Rechtlich
geschrieben von:
Stephan*Harald*
Datum: 2005-09-01 08:43
Thorben aka Rhoarghar schrieb:
> im normalfall auch hier eine aufsichtsperson ;-) hat einfach
> rechtliche gründe...
>
> ich persönlich lasse auf cons wo ich mitwirke nur minderjährige
> zu, wenn eine aufsichtsperson dabei ist. denn ich übernehme als
> veranstalter nicht die konsequenzen von alkoholmissbrauch,
> schäden etc. ja, ich male gerne schwarz ,-)))
>
Tust Du aber. Haftungsrechtlich bist Du mit dabei, wenn bei der Aufsichtspflichtigen Person nichts zu holen ist, wird schnell geprüft wer denn da noch in Frage kommt. Als Veranstalter geht das dann ruck zuck, vor allem bei so lustigen Dingen wie Alkohlmissbrauch...da wird dann nämlich man flink geklärt wo der liebe kleine den denn wohl her hatte...und ob der Veranstalter alles getan hat, dass dem lieben kleinen kein Alkohl zugänglich war... Ja richtig der Veranstalter ist auch mit im Boot.
> das ist nicht böse gemeint, aber ist einfach eine haftungsfrage
> für den veranstalter... ich kenne minderjährige, die
> supervernünfitg sind und wo´s keine probs gibt. aber lass
> einmal was passieren...
Richtig am besten mal einen Bänderiss Nachts um 01:00 Uhr (typische Endschlachtzeit)
Ich erwate mit Spannung den Unfallbericht.
>
> es geht dabei weniger um die anmeldung (und geschäftsfähigkeit)
> als um den dumfug, der vor ort passieren kann.
>
Richtig.
Stephan