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Re: Mindestalter?
geschrieben von:
Vladimir
Datum: 2004-06-27 22:25
Hallo!
Ich bin seit fast 10 Jahren ehrenamttlich Jugendgruppenleiter und organisiere und betreue ab und zu Freizeiten oder Zeltlager,, für die laut Gesetz ja das selbe wie für ein LARP gilt.
Also, vorweg erstmal folgendes:
Generell müssen, sofern du noch nicht volljährig bsit, deine Eltern bzw. Erziehungsberecjhtigten a die Anmeldung für die Con unterschreiben.
Im Vorfeld solltest du mal bei der Orga rückfragen, ob sie dich, da du ihr Mindestalter nicht erfüllst, trotzdem als Teilnehmer zulassen wrüden.
Allerdings müstten deine Eltern dannn, da sie ja kaum auf die Con mitfahren werden, eine Erklärung über die Übertragung der Aufsichtspflicht abgeben, d. h.
diene Eltern beshcienigen einem anderen BVolljährigen, am besten ausd deiner Gruppe, dass sie diesem für die Dauer der Veranstaltung die Aufsichtspflicht übertragen.
Hierzu reicht ein formloses Schreiben mit Datum und Unterschrift deiner Eltern, ist auch nur wichtig fallls (was man ja nicht hofft) etwas passiert, z.B. verletzung, etc.
Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, dasss auf der letzten Con auf der ich war sehr viele juneg NSCs anwesend war, und auch ein 14jähriger dabei war, der von einem älteren Geschwisterteil mitgebracht wurde. Als ich mich mit ihm mal unterhalten hab, hat er mir egsahgt, dass er nicht mit Polsterwaffen kämpfen dürfe (Orga-Entscheidung), da dies wohl versicherungstechnisch nicht abgedeckt war.
Also sprich am besten mit deinen Eltern, deiner GRuppe und auf jedm Fall der Con-Orga über das Problem!
mfG
Vladimir