Sie sind Larpneuling und haben viele Fragen? Hier gibt's keine dummen Fragen, sondern gute Antworten.
Aber mal ernsthaft geantworted
geschrieben von:
Andreas B.
Datum: 2003-11-02 17:21
Stephan*Harald* schrieb:
> Muss man wirklich mit 14 auf ein Con ?
mann muss nicht,aber wenn man möchte sollte man zumindest die Chance kriegen es zu versuchen.Wenn man dann feststellt das man tatsächlich noch zu jung ist kann man ja immernoch ein paar Jahre warten
> Dagegen sprechen in meinen Augen die Haftungsproblematiken bei
> Unfällen, Sachschäden und natürlich die Characterisktik der
> Veranstaltung.
die Haftung ist in der Tat ein heikler punkt,allerdings kann sich die Orga durch eine vorher von den Erziehungsberechtigten zu unterschreibende Verzichtserklärung absichern,zumal meitens in den haftungsbedingungen steht das die SL nur bei grober Fahrflässigkeit haftfbar ist
allerdings wüsste ich nicht wo die Charakteristik der Verantstaltungen den Ausschluss Minderjähriger zwingend erforderlich macht
> Teilweise haben es Erwachsene die Cons besuchen schon schwer
> zwischen IT und realer Welt zu unterscheiden, wie soll das erst
> ein Kind koennen dem das dann auch nicht mal erklaert wird ?
Trotz gegenläufiger Gerüchte sind die meisten Jugendlichen durchaus in der lage Fiktion und Realität voneinander zu trennen.Ich stimme dir zwar in soweit zu als das ein sagen wir 8 jähriger damit Schwierigkeiten haben mag(muss nicht,kann aber),ein 14 jähriger sollte aber wissen was mit Rollenspiel gemeint ist
> Nochmal es mag sicherlich Bluemchenpfluecker Cons geben die ein
> besseres Gewandungsgrillen sind. Wo eben genau nichts passiert.
> Wo nicht der Ork nachts aus dem Wald springt. Ohne
> Bedrohungszenario oder ähnliches. Sicherlich koennte auf so
> einem Con auch ein minderjähriger hingehen, ist es doch nicht
> viel anders als ein Zeltlager der Messdiener nur eben in
> Gewandung.
Was macht dich so sicher das Jugendliche mit einer fiktiven Gefahrensituation nicht fertig werden?Meiner meinung nach sind die meisten durchaus in der Lage das soweit zu trennen das sie sich auch an Cons mit Gefahrensituationen beteiligen können
> In meinen Augen spricht gegen minderjährige ein paar
> wesentliche Punkte :
>
> Wer haftet wofür ?
Die SL bei grobem fehlverhalten,niemand bei offensichtlichen Unfällen,denn wennman sich für einen Con enträgt bekundet man damit das man sich der Risiken bewusst ist und das man sie,so sie nicht durch fahrlässigkeit vergrößert werden,hinnimmt und selber mit dn folgen zurechtkommen muss
> Warum muss oder will eine Orga die Durchsetzung der Aufsicht
> übernehmen ? (Der berühmte Zettel von Pappi unterschrieben,
> reicht naemlich nicht um raus zu sein)
natürlich muss sie nicht,aber es ist ein nettes Angebot wenn sie es trotzdem tut.Sie will es vieleicht um dieses Hobby auch jüngeren zugängich zu machen,was ich im übrigen für einen Lobenswerten Ansatz halte
> Wie sieht es rechtlich aus, sobald eine Taverne auf dem Con
> vorhanden ist ?
U16 nur zur einnahme einer Mahlzeit in der Taverne zugelassen(oder zum pinkeln,halt mit nem konkreten Grund),mit einverständins des Jugendamtes oder bei Jugenfördernden Verin(gibts beim LARP eigentlich nicht,aber im Prinzip) bis 24 Uhr Ab 16 immer zugelassen bis 24 Uhr
> Wie schaut es mit Schlafenszeiten und deren Durchsetzung aus ?
es gibt keine mir bekannte gesetzliche vorschrift für schlafenszeiten
> Was tun wenn das Kind den Con mental nicht verpackt ?
die Eltern anrufen und abholen lassen.Allerdings wüste ich nicht was da so grauenhaft sein könnte das der jugendliche es nicht verkrafted
Andeas