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Nur die halbe Miete ...
Datum: 2005-12-12 07:56
Hi Allan,
ich habe ganz spontan drei Kritikpunkte.
1. ) Nur Personendiebstahl ist abgedeckt
Die Bändchen decken nur den Bereich der Person ab, nicht aber deren Zimmer/Schlaf- oder Zeltplatz. Weiterhin sagt es nichts über herumliegende Gegenstände aus, obwohl ich dieses nicht wirklich als kritisch ansehe. Dennoch besteht das Risiko, daß ein Rot-signaliesierender je nach Temperament schwierig reagiert, wenn jemand mit seinem Eigen herumläuft, obwohl er (in seinen Augen) signalisiert hat, daß er keinen Diebstahl möchte.
2. ) Lichtverhältnisse
Wie Kelvyr es bereits andeutete ist alles aus sobald es Nacht wird. Ich hatte mal die Situation, in der Freund und Feind durch verschiedenfarbige Armbinden kenntlich gemacht wurden. Das war ein Disaster, weil in der ersten Nacht bei der IT-Anreise niemand wußte, wer nun wer ist. Mit Bändchen wird eine Unterscheidung meiner Meinung nach umso schwieriger, bis ganz unmöglich.
3. ) Schutz des Diebes vor Fehlern.
Das System geht vom Gutfall aus und berücksichtigt keine Fehlerfälle.
Mögliche Fragen wären:
Was passiert, wenn der Spieler die Farben wechselt? Vorzugsweise von Tag (ist erlaubt) zu Nacht (ist verboten).
Was passiert, wenn der Dieb erwischt wird? Mit welcher Reaktion darf und muß der Dieb rechnen? Ist Flucht erlaubt? Wenn ja, gelten dann Infight-Regeln?
Wie macht der erwischte Dieb seine Tat als IT-Handlung deutlich, bevor der Besitzer auf einen vermuteten OT-Diebstahl mit Fluchtgefahr und oder tätlicher OT-Schutzreaktion des Diebes reagiert? Speziell in Zusammenhang mit der ersten Frage scheint mir dieses ein wichtiger Punkt zu sein.
Wie reagiert ein Beobachtender auf die Szene? Wird er die Bandfarbe ebenfalls erkennen können? Ist der Default "Dieben ist verboten" oder ist er "Dieben ist erlaubt"? In Zusammenhang mit der vorhergehenden Frage könnte dieser Punkt wichtig werden.
Das sind nur meine Gedanken zu diesem Thema.
Persönlich bin ich strikt gegen Dieben in Zimmern/Schlaf- oder Zeltplätzen Weiterhin betrachte ich grundsätzlich jeden Dieb als verantwortlich für alle durch seine Handlung entstehenden Folgeschäden, wobei ich die Beweislast, bei dem Dieb sehe. Insbesondere dann, wenn ich mein Eigentum nicht wiedererlange und/oder es sich um OT Gegenstände handelt. (Kreditkarten/Schlüssel), die in Folge der Tat abhanden kommen (weil sie z.B. später aus der unbemerkt geöffneten Tasche herausgefallen sind).
In diesem Sinne,
CU
Cee
Moralisch ist es verwerflich ...
Juristisch ist es zweifelhaft ...
Persönlich mag ich es.