Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Kommt darauf an.
geschrieben von:
Thannelor
Datum: 2005-12-10 15:33
Bei reinen Internetseiten wäre dies wohl Möglich, aber in dem Fall (von Mike) ginge es gegen den Verlag der einen Gerichtsstand hat und bei diesem müsste oder besser ist zu klagen.
Zudem es die Frage aufwirft ist es eine Zivilklage oder eine Privatklage/Strafverfahren, dann aber käme es noch nicht einmal vor das Landesgericht, sondern "nur" vor ein Amtsgericht.
Aber wer versteht schon das Deutsche rechtssystem?
Also nix für Ungut. ;)
Bis dann
Daniel
Ich wandle auf Pfaden auf denen noch niemand vor mir wandelte,
ich erlebe Abenteuer welche vor mir noch niemand erlebte
und werde vor Ihnen weglaufen so schnell meine Füße mich tragen.
Ghammal Lamare, Chronist