Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Re: Welcher Fall genau?
Datum: 2005-12-09 08:47
Bei Internetstreitfragen (inbes. Wettbewerbs-, Urheberrechtsverletzungen, deliktische Schädigung) ist der Gerichtsstand de facto schon frei wählbar, da es dafür auf den Ort der schädigenden bzw. Verletzungshandlung ankommt, und diese Handlung nach der Rechtsprechung halt da vorgenommen wird, wo die Seite abgerufen wird also quasi überall.
Bis denn
Dirk