Hallo Carsten!
Du darfst das gerne ins LARP-Wiki stellen. Ich würde es auch selber machen, bin aber computertechnisch nicht sooo begabt ;-)
Wie ich schon mal irgendwo schrieb werde ich auch (irgendwann wenn ich es zeitlich schaffe) so alles was mir zum Jurisitischen einfällt auf einer eigenen HP veröffentlichen.
Im Übrigen sind Deine Erklärungsvorlagen für minderjährige Teilnehmer nicht schlecht ;-) Ich bin aber mittlerweile zu der Ansicht gelangt, daß eine Ausichtsperson nicht zwingend erforderlich ist, weil mE ein LARP-Veranstalter an sich nicht zwingend eine Aufsichtspflicht übernimmt. Das geht nämlich nur per Vertrag und das ist mE eben im klassischen LARP-Vertrag nicht enthalten. Generell bleibt die also bei den Eltern, insbesondere, wenn ich das so explizit bspw. in den AGB sage. Wobei natürlich man mit einer Aufsichtsperson immer auf der ganz sicheren Seite ist - insofern eine gute Praxis!
Was genau da mit dem Email-Account los ist, weiß ich nicht. Der spinnt ein wenig und auch unser Informatiker kommt nicht recht dahinter, was es ist. Aber vielleicht hilft uns Deine Fehlermelduing weiter.
Beste Grüße,
Gunther
PS: Würde ja mal gerne auf ein Söderland-Con fahren, aber Ihr seid einfach am anderen Ende von D.
Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Bert Brecht
AEmberwyn VI 8.9. - 11.9.2011
AEmberwyn