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Re: Quatsch mit Soße
Datum: 2004-03-04 01:49
Grüße,
@T.S. und Gregor_M:
aufgrund eurer Aussagen habe ich mir die Mühe gemacht, die ganze Nacht mit zwei Juristen diesen Fall durchzukauen.
Ich habe dabei alle eure Argumente und noch einige eigene ins Feld geführt, mit denen man die Aufsichtspflicht Verletzung begründen könnte.
Dennoch waren beide der Meinung, daß bei einem solchen Vorfall die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde und die Schuld einzig und allein bei den Angreifern liegt.
Sie haben sogar ausgeführt, daß jeder Anwesende, die Verursacher mit REALEr körperlicher Gewalt hätte daran hindern können, ohne sich strafbar zu machen.
Auf Deutsch, dem Kerl der das Kind an den Haaren hielt, hätte man eine auf die Fresse hauen dürfen.
Wenn ihr mir immer noch nicht glaubt, fragt doch euren eigenen Anwalt.
Christian Frey