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Fraglich
Datum: 2004-03-04 00:34
Genausogut könnte man jetzt sagen, daß die Kinder nicht explizit vom Spiel ausgeschlossen waren und das für die Angreifer nicht erkennbar war. Dann könnten die Angreifer jede Schuld von sich weisen.
Geht man nach dem im Larp Üblichen, so ist es sehr wahrscheinlich, daß jemand der mit einem Kostüm sich auf dem Larpgelände bewegt, sich am Spiel beteiligt. Das können die Kinder aufgrund von Minderjährigkeit zwar nicht entscheiden, aber die Eltern Kraft ihrer Vertretermacht, was sie anscheinend auch getan haben.
Haben sich die Eltern zum Spiel auch der Kinder bereiterklärt und werden die Kinder entsprechend den üblichen Bedingungen (gegeben) ins Spiel einbezogen, so liegt die Verantwortung für im Spiel übliche Handlungen bei den Eltern.
Im übelsten Fall könnte man sagen, daß die Eltern grob fahrlässig gehandelt haben, indem sie die Kinder nicht explizit vom Spielgeschehen als ausgeschlossen kenntlich gemacht haben.
Irgendwelche Ansprüche gegen die Angreifer sehe ich da nicht.
So sehe ich das ganze,
T.S.