Ich würde mal so sagen das ist Körperverletzung für den Angreifer und Vernachlässigung der Aufsichtspflicht für die Eltern.
Als Elternteil würde ich mich jedenfalls nicht so sehr drauf verlassen, dass das Gericht feststellt, dass 20 m Abstand zu einer Schlacht mit 600 Beteiligten der richtige Ort für meine Kleinkinder sind.