Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Re: Na des is ja mal simpel.
geschrieben von:
Stephan*Harald*
Datum: 2008-12-25 19:12
Also das gerichtliche Mahnverfahren kann jeder einleiten. Dazu holt man sich aus dem Schreibwarenhandel den entsprechenden Vordruck, füllt den aus und geht zum oertlichen Amtsgericht.
Die Kostenn nebst Zinsen hierfür trägt man zunächst in Vorauslage selber, werden aber gleich beim Schuldner mit eingefordert.
Folgende Verfahrensweise:
1.) Mahnbescheid, dieser wird vom Amtsgericht erlassen und zugestellt. Sollte nach einer entsprechenden Frist, die Forderung nicht beglichen, ein Mahnstopp vom Gläubiger, oder ein Einsruch erhoben worden sein, so kommmt es zu
2.) Vollstreckungsbescheid. Auch hier gilt eine Frist, die der Schuldner nutzen kann. Sollte hier auch diese verstreichen so wird automatisch ein vollstreckbarer Titel erlassen den man gleich zum Gerichtsvollzieher durchreichen kann.
Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt immer der Schuldner.
Dies kann jeder einfach durchführen Vordruck ausfüllen und beim Amtsgericht abgegeben, der Rest kommt automatisch. Man sollte nur eine Ladungsfähige Anschrift des Schuldners besitzen.
Stephan