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Minderjährige auf LARPs rechtlich
geschrieben von: Carsten Thurau
Datum: 2004-01-14 07:39

Hi,
ich habe mal eine interessante Frage an die Juristen unter uns: wie kann man sich
bei Beteiligung Minderjähriger besser absichern?

Ich dachte da erstmal an drei Schritte:


1, Ergänzung der AGB
********************
>>Jeder Teilnehmer muss das Alter von 16 Jahren erreicht haben, alle unter 18
>>Jahren müssen auf jeden Fall eine volljährige Aufsichtsperson, die unterschriebene
>>Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten und einen
>>gültigen Ausweis besitzen. Die Vollmacht ist im Downloadbereich zu finden.


>>Jede Aufsichtsperson muss während der Veranstaltung zur gleichen Zeit wie der zu
>>beaufsichtigenden Person an der Veranstaltung anwesend sein. Die Aufsichtsperson
>>haftet für den Zeitraum der Veranstaltung in vollem Umfang für die minderjährige Person.
>>Desweiteren ist eine Telefonnummer zu hinterlegen.


2, Vollmacht und Erklärung zur Übernahme der Aufsichtspflichten für die Veranstaltung XXX
***************************
Sehr geehrte Eltern.
Ihr Kind hat sich bei uns zur Veranstaltung XXXX vom XXX bis XXXX in
XXXX angemeldet.
Damit die Teilnahme ermöglicht werden kann, benötigen wirvon Ihnen eine
Vollmacht und
eine Erklärung, dass es mit Ihrer Zustimmung geschieht, wenn sich Ihr
Kind auf
unserer Veranstaltung aufhält.Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer
Unterschrift
die von uns benötigte Vollmacht ausstellen. Ferner müssen alle Felder
vollständig und
richtig ausgefüllt werden.

1. Name und Anschrift des Kindes und seines/seiner
Erziehungsberechtigten:
___________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
_____________________________________________________________________
____________________________

2. Mein/Unser Kind hat das 16. Lebensjahr vollendet und ist im Besitz
eines
gültigen Personalausweises. Dieser wird zusammen mit dieser Vollmacht
beim Einlass kontrolliert.
Wenn ein Personalausweis als Altersnachweis nichtvorhanden ist, kann der
Veranstalter aus
rechtlichen Gründen keinen Zugang gewähren.

3. Die Veranstaltung findet vom XXX (ab XX.Xx Uhr) bis XXX (OpenEnd) in
XXXX statt.

4. Die Aufsichtspflicht geht für die Dauer der Veranstaltung auf
folgende Person(en) über:
_______________________________________________________________________________________

5. Ich/Wir versichern, dass ich/wir für die Dauer der Veranstaltung im
Falle eines
medizinischen Notfalls erreichbar bin/sind. Dies gilt auch für den
etwaigen Ausschluss
meines/unseres Kindes von der Veranstaltung wegen Verstosses gegen die
Hausordnung.
Bitte tragen Sie dazu hier ein, wo und wie wir Sie während der
Veranstaltung erreichen können
und nennen Sie bitte auch eine Telefonnummer:
__________________________________________________________________________________________

6. Wir/Ich gestatte/n meinem/unserem Kind den Konsum von leichten
Alkoholischen Getränken
(Biere etc., jedoch keine Branntweine oder Weinbrandhaltigen Getränke)
während der Veranstaltung:
[_]Ja, [_]Nein

7. Wir/Ich gestatte/n meinem/unserem Kind den Konsum von Tabakwaren
(Zigaretten) während der
Veranstaltung:
[_]Ja, [_]Nein

8. Auf dem Beigefügten Blatt befinden sich die AGB sowie die
Hausordnung.
Ich/Wir erkläre/n hiermit, dass ich/wir diese gelesen und verstanden
habe/n und mein/unser Kind
entsprechend unterrichtet habe/n. Sollte das beigefügte Blatt nicht
vorhanden sein, so können
ist die AGB und Hausordnung im Internet unter XXX zu finden.

Datum, Unterschrift des Ehrziehungsberechtigen



3. Schreiben von der Aufsichtsperson
***************************

Ich erkläre mich hiermit bereit, für die oben genannte minderjährige
Person die Aufsichtspflicht zu
übernehmen. Ich habe die Volljährigkeit erreicht, und bin während der
kompletten Veranstaltung
anwesend und unter folgender Handy Nummer zu erreichen:
__________________________________

Datum, Unterschrift der Aufsichtsperson




Ist das so sinnnvoll? Reicht das rechtlich aus? Müsste man noch auf die besondere
Natur der Veranstaltung hinweisen? Ist das mit dem Handy auf
LARPs Unsinn?

Ich freue mich schon auf Antworten. :-)

Bis dann
Carsten



Thema geschrieben von Datum/Zeit
Minderjährige auf LARPs rechtlich Carsten Thurau 2004-01-14 07:39
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Schwarzhand 2004-01-14 09:35
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Valien 2004-01-14 10:06
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Stephan*Harald* 2004-01-14 13:30
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich FinLaure 2004-01-14 11:49
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Valien 2004-01-14 13:16
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Nanette 2004-01-14 14:04
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Valien 2004-01-14 15:01
Zitat:" ich glaube eher... Nanette 2004-01-14 15:14
Re: Zitat:" ich glaube eher... Lars 2004-01-14 15:55
Re: Zitat:" ich glaube eher... Stephan*Harald* 2004-01-14 19:06
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Egberth 2004-01-14 14:15
Was hältst du denn... Nanette 2004-01-14 14:44
Also ich würde ... Egberth 2004-01-14 17:15
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Lars 2004-01-14 15:58
Nun, ... Egberth 2004-01-14 19:30
Re: Nun, ... Lars 2004-01-14 20:10
Die Bescheinigung ... Egberth 2004-01-14 21:12
Re: Die Bescheinigung ... Lars 2004-01-15 08:20
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Lars 2004-01-14 15:52
Zustimmung Egberth 2004-01-14 21:14
Was ich noch wichtig finde: The Narrator 2004-01-15 10:10
Mal weg vom Theoretischen... Voiceless 2004-01-14 16:26
Re: Mal weg vom Theoretischen... Lars 2004-01-14 16:35
also im konkreten Fall... Nanette 2004-01-14 16:37
konkreter Fall :( Karsten Dombrowski 2004-01-14 18:41
Wow.... ich bin erschüttert.... (WT) nanette 2004-01-27 15:35
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Lars 2004-01-14 17:19
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich scout 2004-01-14 18:26
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Rekita 2004-01-27 15:22
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Aron Blakkarson 2004-01-14 23:44
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Voiceless 2004-01-15 00:06
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich Carsten Thurau 2004-01-15 12:01


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